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Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung

Entwurf – rechtliche Prüfung erforderlich

Dieser Text ist eine sorgfältig erstellte Vorlage, aber keine Rechtsberatung. Er muss vor dem produktiven Einsatz von einer Fachperson geprüft und an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden.

Diese Vereinbarung ist Bestandteil der AGB zwischen dem Kunden (Vermieter, «Verantwortlicher») und Sven Schwenter («Auftragsbearbeiterin»).

1. Gegenstand und Dauer

Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet Personendaten der Mietenden ausschliesslich zur Erbringung der Software-Leistungen (Buchungsabwicklung, Benachrichtigungen, Zahlungsabwicklung über Stripe) für die Dauer des Vertrags.

2. Art der Daten und betroffene Personen

Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon, Firma), Buchungsdaten (Raum, Zeitraum, Personenzahl, Nachricht), Zahlungsstatus. Betroffen sind Mietende und Interessierte des Kunden.

3. Weisungen

Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet die Daten nur gemäss dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen, die grundsätzlich durch die Konfiguration der Software erteilt werden.

4. Vertraulichkeit und Sicherheit

Zur Bearbeitung befugte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Es bestehen angemessene technische und organisatorische Massnahmen (u. a. TLS-Verschlüsselung, Mandantentrennung, Zugriffskontrolle, Zwei-Faktor-Authentifizierung für Administratoren, Protokollierung, Datensicherung).

5. Unterauftragsbearbeiter

Der Verantwortliche genehmigt den Beizug der in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister (Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand, Fehlerüberwachung). Über Änderungen wird vorgängig informiert; der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen.

6. Unterstützung

Die Auftragsbearbeiterin unterstützt den Verantwortlichen bei Auskunfts-, Lösch- und Herausgabebegehren (u. a. durch Export- und Löschfunktionen) sowie bei Meldungen von Verletzungen der Datensicherheit, die sie unverzüglich mitteilt.

7. Rückgabe und Löschung

Nach Vertragsende kann der Verantwortliche die Daten exportieren. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Fassung: Entwurf Oktober 2026